Testament, Vorsorgeverfügung, Pflegevollmacht etc.

Haben Sie ein Testament ? Ist Ihr vorhandenes Testament aktuell ? Haben Sie geregelt, wer Sie (und vor allem wer nicht !) bei schwerer Krankheit pflegt ?

Diese und andere Fragen stellen sich zu viele Bundesbürger/innen nicht. Es gibt keine Verpflichtung, ein Testament und andere Verfügungen zu treffen. Wenn Sie jedoch nicht aktiv werden, regeln sich Ihre Angelegenheiten nach den – oft veralteten – gesetzlichen Vorschriften und den Vorstellungen anderer Leute wie desinteressierten und überarbeiteten Richtern, Pflegern etc.

Noch diffuser wird es, wenn Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand im Ausland verbringen. Im Falle Ihres Todes kommt dann seit August 2015 in vielen Fällen ohne anderslautende Regelung in einem Testament die ausländische Rechtsordnung an Ihrem Ruhestandswohnort und nicht deutsches Recht zur Anwendung.

Wir sind seit vielen Jahren auf allen Ebenen des Erbrechts und Steuerrechts sowie auf dem Gebiet der Vermögenssicherung tätig. Gerne analysieren wir Ihre Situation und definieren zusammen mit Ihnen den gewünschten oder erforderlichen Handlungsbedarf.

Bitte sprechen Sie uns an: info@schwab-ltfi.com

Dr. Kai Michael Schwab Rechtsanwalt